Infoeintrag 19. Juli 2013 Soz. Ref. Johann Zimmermann
Aus dem Wirtschafts-Magazin:
Deutsche Rente:
Eine in Österreich steuerpflichtige Person bezieht eine Rente aus Deutschland.
Dafür steht Deutschland das Besteuerungsrecht zu. Zwar ist die Rente in
Österreich nicht steuerpflichtig, sie darf aber bei der Steuerfestsetzung
für das übrige Einkommen mittels Progressionsvorbehaltes einbezogen werden.
Dadurch wird die deutsche Rente nicht nochmals besteuert, es wird jener
Steuersatz ermittelt, der zum Tragen käme, wenn alle Einkünfte aus
österreichischer Quelle stammen würden.
Ältere Arbeitslose werden in Korridorpension gezwungen:
Arbeitnehmer, die mit 62 Jahren arbeitslos werden und Anspruch auf
Korridorpension haben, bekommen keine Unterstützung vom AMS.
Wir sollen laut unseren Politikern länger arbeiten, werden aber, wenn wir
genug Monate beisammen, und das Pech haben, ab 62 arbeitslos zu werden,
in die Korridorpension gezwungen. Dort gibt’s pro Monat vor dem
Regelpensionsalter (65) einen bis zum Tod dauerhaft wirksamen Abschlag
von 0,425 Prozent. Wir können dann zwar in der Pension wieder einen Job
annehmen, aber die dabei erarbeiteten Monate wirken sich nicht mehr
pensionserhöhend aus. So produziert man “billige” Pensionisten und es gibt
weniger alte Arbeitslose.Schön für die Arbeitslosenstatistik.
Fleißige “Ältere” zahlen drauf!
Aus Unserer Generation:
Wann gilt “zugestellt”?
Bedonders wichtige amtliche Dokumente werden noch immer “einge-
schrieben oder mittels RSa oder RSb postalisch übermittelt. Blaue RSa-Briefe
dürfen ausschließlich persönlich ausgehändigt werden, der weiße RSb-Brief
auch von z. B. im gleichen Haushalt lebenden Personen oder Angehörigen.
Diese Schriftstücke gelten auch dann als zugestellt, wenn niemand angetroffen
wird, ein zweiter Zustellversuch angekündigt und durchgeführt wurde.
Der Briefträger muss im Briefkasten eine Hinterlegungsanzeige hinterlassen.
Das Schriftstück wird beim Postamt hinterlegt. Wichtig! Auch wenn das
Schriftstück nicht abgeholt wird, gilt es als Zustellung und eventuelle Fristen
(bei Gerichtsterminen, Mahnungen, etc.) beginnen zu laufen!
Ist ein Empfänger ortsabwesend, also beispielsweise im Krankenhaus, gilt
die Zustellung als unwirksam. Strafmandate werden aber mit der “normalen”
Post zugestellt. Ist der Empfänger “ortsabwesend”, das Schreiben damit nicht
rechtswirksam zugestellt, muss man bei versäumten Fristen die Wiedereinsetzung
in den vorherigen Stand beantragen.