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Infoeintrag vom 10. April 2012

Pension 2008:  Nachzahlung

 

 

Der Oberste Gerichtshof entschied, dass alle Bezieher einer Pension unter 747 Euro brutto im Jahr 2008, die keine Ausgleichszulage erhielten, per 1. Oktober d. Jahres eine Sonderanpassung ihrer Pension in Höhe von 1,1 % bekommen. Um diesen Betrag wird auch die Berechnungsbasis für die künftige Pensionsanpassung für das Jahr 2013 erhöht. Diese Maßnahme ist unbürokratisch, man braucht keinerlei Antrag zu stellen. Ob man in den Genuss dieser Pensionserhöhung kommt, ist im Pensionsbescheid 2008 ersichtlich.

 

 

Liebe Grüsse Hans

 

 

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