Stellungnahme zu der Kindergartenbetreuungsgebühr
Seit 1. Februar 2018 ist für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ab dem 30. Lebensmonat ein Elternbeitrag ab 13 Uhr zu entrichten. Diese Verordnung wurde von der OÖ Landesregierung (ohne den Stimmen der SPÖ) kurzfristig beschlossen und muss in den Gemeinden mit einem Gemeinderatsbeschluss erlassen werden. Die SPÖ St. Konrad hat sich bei der Abstimmung gegen diese Verordnung ausgesprochen. (aus folgender Begründung)
Durch Einführung einer Nachmittagsgebühr ab 13 Uhr, wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen immens erschwert. Einerseits aus Kostengründen und andererseits wird es bald in vielen Kindergärten aufgrund der Abmeldungen kein Betreuungsangebot mehr geben. Das ist ein riesiger Rückschritt, der nicht nur die Selbständigkeit der Frauen stark negativ beeinflusst, sondern im Besonderen sozial schwächere Familien und AlleinerziehrInnen vor große Probleme stellt.
Kindergärten sind, genauso wie Schulen, eine Bildungseinrichtung, Kinder werden in ihrer sozialen und emotionalen sowie sprachlichen Entwicklung gefördert. Die SPÖ steht für einen kostenlosen Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen. Gegen das Argument „man kann nicht alles gratis haben“ spricht, dass wir mit unseren Steuern, die wir bezahlen, in die Zukunft unserer Kinder investieren.
Die überstürzte Einführung dieser neuen Tarifverordnung wirft noch viele Fragen und Probleme auf – finanzielle Belastung der Gemeinde, Personalentwicklung, Nachmittagskindergarten – mit denen wir in den nächsten Monaten konfrontiert sein