SPÖ St. Konrad

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Infoeintrag vom 27. Februar 2012

Sprechtage 2012 in Gmunden auf der Gebietskrankenkasse in Pensionsangelegenheiten jeweils von 8.00 bis 14.00 Uhr Tel. Nr. 05 7807 – 17 39 00

 

 

07.03.2012      14.03.2012      28.03.2012      04.04.2012

 

11.04.2012      25.04.2012      02.05.2012      09.05.2012

 

23.05.2012      06.06.2012      13.06.2012      27.06.2012

 

04.07.2012      11.07.2012      25.07.2012      01.08.2012

 

08.08.2012      22.08.2012      05.09.2012      12.09.2012

 

26.09.2012      03.10.2012      10.10.2012      24.10.2012

 

07.11.2012      14.11.2012      28.11.2012      05.12.2012

 

12.12.2012

 

 

Wenn es gewünscht wird, übernehme ich gerne die Terminvereinbarung und auch Begleitung zum Sprechtag.

 

 

 

Strengere Regeln beim Antrittsalter der Pension:

 

 

Die Regierung bremst nun bei Altersteilzeit und Korridorpension. Derzeit kann man nach 37,5 Berufsjahren in Altersteilzeit oder Korridorpension gehen. Ab 2013 ist das erst nach 38 Jahren möglich und steigt danach schrittweise bis auf 40 Jahre. Zugleich muss man 5,1% Abschlag pro Jahr Differenz zum Regelpensionsalter hinnehmen. Erschwert wird weiters die automatische Invaliditätspension, wenn man seinen Beruf gesundheitshalber nicht mehr ausüben kann (“Berufschutz” derzeit ab 57 Jahren, steigt an auf 60 Jahre). Pensionsvorschüsse werden künftig erst bei Vorlage eines Arztgutachtens bezahlt.

 

 

Amtstag bei den Bezirksgerichten gestrichen, Sozialverfahren künftig kostenpflichtig:

 

 

Bundesweit werden voraussichtlich 73 Bezirksgerichte geschlossen, davon 18 in Oberösterreich. Weiters wird der Amtstag gestrichen, an dem gratis juristische Auskünfte (Eheangelegenheiten, Streitsachen, etc.) erteilt wurden, Sozialgerichtsverfahren werden kostenpflichtig!

 

 

Was das neue Sparpaket noch bringt:

 

 

Beim Bausparen tritt die Kürzung per 1. April 2012 in Kraft. Das bedeutet, dass für die ersten drei Monate die volle Prämie ausbezahlt wird, ab dann nur die halbe. Die ursprünglich versprochenen Erleichterungen beim Kündigen gibt es nicht, man kann also de facto nicht ohne Verluste aussteigen.

 

 

Bei der Zukunftsvorsorge gilt die Halbierung der Prämie zur Gänze für 2012, da sie immer erst am Jahresende ausbezahlt wird.

 

 

 

27. Februar 2012

 

MfG Hans

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