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Infoeintrag vom 10. September 2010

ZAHLSCHEINGEBÜHR   VERBOTEN!

Nimmt jemand eine Zahlung mit Zahlschein vor und erteilt keinen Abbuchungsauftrag (z. B. einer Versicherung oder diversen Energieversorgungs-Unternehmen) wird er/sie meist mit einer ein bis fünf Euro hohen “Zahlscheingebühr” bestraft. Jetzt ist Schluss damit! Der Verein für Konsumenteninformation hat einen Prozess gegen die Einhebung dieser Strafgebühr geführt und in einem richtungsweisenden Urteil des Wiener Handelsgerichts Recht bekommen. Die Zahlscheingebühr wurde eigentlich schon durch eine EU-Richtlinie verboten, trotzdem halten sich einige Firmen nicht daran.

 

UNGEBETENE  WERBEANRUFE!

Das Telefon läutet, die Nummer ist unterdrückt (also anonym), es meldet sich eine geschäftige Stimme, die z. B. eine Lottospielgemeinschaft anbietet. Es wäre nur ein kleiner wöchentlicher Einsatz zu leisten. Spätestens da sollte man höflich, aber bestimmt mit “Nein! Kein Interesse!” das Gespräch sofort beenden. Es wird immer wieder versucht, einem älteren Menschen die Kontodaten herauszulocken. GEBEN SIE NIEMALS KONTODATEN (Kontonummer, Bankinstitut) bekannt!

Mit freundlichen Grüßen  Hans

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